
FachWissen für Alle
Informationen und Wissenswertes rund um das Thema der Wirtschaftspsychologie lassen sich hier finden. Neben Fakten zur Berufsbezeichung erfahren sie auch mehr über die Haupteinsatzfelder als Wirtschaftspsychologe.
Auffassung der GWPs zur Berufs-
bezeichnung als Wirtschaftspsychologe/In bestätigt!
Nach einem aktuellen OLG Urteil sieht sich die GWPs in Ihrem Grundverständnis bekräftigt: das akademische Wirtschaftspsychologie-Studium berechtigt auch die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen!
Am OLG München wurde in einem Berufungsurteil der Auffassung des BDP (Berufsverband Deutscher Psychologen) klar widersprochen, die Berufsbezeichnung „Wirtschaftspsychologe/In“ nur einem Psychologieabsolventen mit einem grundständigen (=“reinen“) Bachelorstudium plus Master in Psychologie sowie einer anschließenden Spezialisierung im Bereich Wirtschaft zuzugestehen.
Geklagt hatte der BDP gegen einen Professor einer bayerischen Privathochschule. Nach Auffassung des Berufsverbandes reiche sein Magisterstudium mit einem Hauptfach Psychologie nicht für eine Berufsbezeichnung „Wirtschaftspsychologe“ aus. Dieser Auffassung wurde nun klar widersprochen. Im Urteil heißt es wörtlich: “Dass ein relevanter Teil der angesprochenen Verkehrskreise … von einem „Wirtschaftspsychologen“ als Studienabschluss gleichwohl spezifisch entweder ein Diplom oder einen Bachelor of Science mit konsekutiven Master of Science, jeweils im Fach Psychologie, erwartete, hält der Senat für schlechterdings ausgeschlossen“ (Urteilsbegründung des OLG München 6 U 4436/16 vom 20.07.2017, S.16). Vielmehr sieht das OLG Vergleiche zu anderen Hybridabschlüssen, wie Wirtschaftsjurist oder Wirtschaftsingenieur. Auch hier wird kein umfängliches Jura- oder Ingenieurstudium erwartet. Gerade der Zusatz „Wirtschafts-“ in der Berufsbezeichnung lege nahe, dass der Träger sich auf den wirtschaftlichen Bereich spezialisiert habe und sich vom allgemeinen Studium abgrenzen möchte. Eine Revision ist nicht zugelassen. Das Urteil ist damit rechtskräftig!
Damit steht nun außer Frage, dass sich die vielen Wirtschaftspsychologen/Innen mit erfolgreichem Abschluss unserer Hochschulen in den entsprechenden Studiengängen auch beruflich so nennen dürfen. Dies entspricht auch dem Verständnis der GWPs, die sich seit Jahren für die Bachelor-und Masterausbildung in Wirtschaftspsychologie stark macht. Im letzten Jahr wurde dazu ein Beispiel-Curriculum für das Studium erarbeitet, das nach der „Formel 50+“ mehr als 50% Psychologie- Anteile im Studium mit wirtschaftlichen Anwendungsfeldern fordert. Die restlichen Anteile können und sollen zur Spezialisierung der Ausbildung und Profilierung der Studiengänge an den Hochschulen genutzt werden.
Uns freut das Urteil für unsere Studenten/Innen und die Hochschulen. Unser Ziel ist es weiterhin, die Ausbildungsqualität in den Studiengängen der Wirtschaftspsychologie hoch zu halten. Damit es weiterhin heißen kann: Wer sich Wirtschaftspsychologe nennt, sollte auch so ausgebildet sein!
Es grüßt
Im Namen des Präsidiums der Gesellschaft
Prof. Dr. Christian Dries
Haupteinsatzfelder von Wirtschaftspsychologen
Management of Human Resources
- Personal- und Managemententwicklung
- Eignungsdiagnostik und Personalauswahl
- Personalplanung
- Personalbetreuung
- Personalführung
- Personalfreisetzung
Marketing & Marktforschung
- Psychologie des KonsumentenverhaltenHellblaue Linie
- Wechselwirkungen zwischen Konsumentenverhalten und Gesamtwirtschaft
- Verbraucherinformationen und Verbraucherschutz
Consulting & Change Management
- Organisationsentwicklung
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- Business Process Re-Engineering
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Arbeit & Technik
- Arbeitsanalyse, -gestaltung & -bewertung
- Psychologische Aspekte der Mensch-Systemgestaltung
- Anwenderorientierte Software-Gestaltung
- Auswirkungen neuer Informations- & Kommunikationsmedien auf Arbeitsformen
- Arbeitssicherheit & Arbeitsplatzgestaltung
Training & Coaching
- vorallem als selbstständiger Wirtschaftspsychologe